Amt Arensharde Mobil

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Stadt Flensburg überschreitet 7-Tage-Inzidenz mit 36 neuen Infektionen ansteigendes Infektionsgeschehen

26. Oktober 2020, von «»

Am heutigen Sonntag wurde in der Stadt Flensburg erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie die Zahl von 35 Infektionen/100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage erreicht. Dies hat die Stadt heute dem Land gemeldet. Bundesweit steigen die Infektionszahlen derzeit stark an und auch in Flensburg hat die Entwicklung der Fallzahlen an Tempo aufgenommen. Mit allein sieben Neuinfektionen, allein am gestrigen Tage, lag die Zahl der Neuinfizierten besonders hoch.

Der aktuelle Erlass des Landes zu Maßnahmen bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz sieht vor, dass ab einer Inzidenz von 35/100.000 strengere Schutzmaßnahmen auf der Basis des Infektionsschutzgesetzes eingeleitet werden, um die Virusausbreitung zu begrenzen. Diese Maßnahmen werden durch eine Allgemeinverfügung der Stadt Flensburg in Kraft gesetzt, die mit Veröffentlichung am heutigen Sonntag in Kraft tritt. Die Allgemeinverfügung, die landesrechtlichen Regelungen sowie die tagesaktuellen Zahlen können unter www.flensburg.de/corona nachgelesen werden.
Wesentliche Regelungen bestehen darin, dass ab Veröffentlichung der Allgemeinverfügung die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in Bereichen ausgeweitet wird, in denen die in der Corona-Bekämpfungsverordnung genannten Abstände nicht eingehalten werden können. Hierzu zählen insbesondere der Südermarkt, der Nordermarkt sowie die Straßen Rote Straße, die untere Angelburger Straße (Fußgängerzone), der Holm und die Große Straße. Dies gilt ebenso für Besucher*innen auf dem Wochenmarkt am Südermarkt und für Marktbeschicker*innen sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Gleichzeitig sind alle Gastronomiebetriebe in der Zeit von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr geschlossen zu halten.
Auswirkungen hat die Allgemeinverfügung auch auf Veranstaltungen. Hier sind nun 500 Teilnehmer*innen (außen) und 250 Teilnehmer*innen (innen) als Obergrenze festgelegt. Sportdarbietungen im Innenbereich bleiben bei begrenzter Teilnehmerzahl und Einhaltung der Auflagen möglich, bedürfen jedoch eines abgestimmten Hygienekonzeptes.
Veranstaltungen sowie private Feiern werden auf 25 Teilnehmende begrenzt, sofern diese in öffentlichen Räumen stattfinden. In privaten Räumlichkeiten liegt die Obergrenze bei 15 Teilnehmenden.
Oberbürgermeisterin Simone Lange zeigt sich besorgt ob der Entwicklung: "Mit den zuletzt konstant angestiegenen Zahlen war leider absehbar, dass weitere Einschränkungen auf uns zukommen. Diese Maßnahmen sind wichtig, um die Infektionszahlen wieder nach unten zu drücken. Ich bitte deshalb sehr eindringlich darum, dass diese Regelungen nun auch von Allen eingehalten werden, damit wir einen weiteren Anstieg aufhalten können. Sollte dies nicht gelingen, müssten noch strengere Maßnahmen folgen, damit unser Gesundheitsamt überhaupt eine Chance hat die Situation im Griff zu behalten. Um so schneller wir das Infektionsgeschehen stoppen oder zumindest verlangsamen können, um so schneller haben wir die Möglichkeit wieder einen normalen Alltag zu führen. Deshalb sind jetzt alle gefragt daran mitzuwirken!", so die Oberbürgermeisterin weiter.

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