Durch die Sturmflut am 20. / 21. Oktober 2023 und das damit einhergehende Hochwasser sind auf vielen Grundstücken im Bereich des Flensburger Hafens beträchtliche Schäden entstanden.
Die Stadt Flensburg hat sich deshalb entschieden, den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen. In diesem Zusammenhang wird die Stadt Flensburg zur Unterstützung der durch das Hochwasser unmittelbar betroffenen Personen und Unternehmen liquiditätssichernde Maßnahmen anbieten.
Für nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige besteht die Möglichkeit auf Antrag und unter Darlegung ihrer Verhältnisse bis zum 31. Januar 2024 die Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Gewerbe- und Grundsteuern zu stellen. Die zinsfreien Stundungen werden grundsätzlich für 3 Monate und längstens bis zum 30. April 2024 gewährt.
Bei Vereinbarung einer angemessenen Ratenzahlung können (Anschluss-)Stundungen für die bis zum 30. April 2024 fälligen Steuern längstens bis zum 31. Oktober 2024 gewährt werden.
Die oben genannten Regelungen gelten auch für die ab dem 20.10.2023 fälligen Vergnügungssteuern und Beherbergungsabgaben.
Die Regelung gilt für Eigentümer*innen von Grundstücken in folgenden Straßenzügen rund um den Hafen: Strandweg, Brauereiweg, Schwedengang, Schiffbrücke bis zum ZOB, Wilhelmstraße, Kurze Straße, Hafendamm und unterer Bereich Am Lautrupsbach, soweit Schäden durch das Hochwasser entstanden sind. Die Angabe der Grundstücklage ist dabei als Begründung für den Stundungsantrag ausreichend. Gleiches gilt für die in den genannten Straßenzügen gelegenen Gewerbebetriebe, die aufgrund der Hochwasserschäden ihre Betriebsstätten schließen mussten.