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Corona-Maßnahmen werden angepasst und verlängert

25. Februar 2021, von «Redaktion»

Abstimmung mit der Landesregierung

Die jetzt seit fast einer Woche in Flensburg geltenden Regelungen zur Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehens werden nach Absprache mit der Landesregierung am kommenden Sonnabend, den 27.02.2021 in angepasster Form verlängert.

So soll die bestehende Kontaktbeschränkung auf den eigenen Haushalt auch ab Sonnabend gelten, allerdings gilt ab dann eine Ausnahme für Menschen, die alleine in ihrem Haushalt leben. Diese dürfen zukünftig eine weitere Person treffen. Hinter den vom Land jetzt geplanten Lockerungsmaßnahmen muss aber Flensburg leider weiterhin zurückbleiben und kann diese jetzt noch nicht umsetzen. So gibt es in Flensburg zunächst noch keine Öffnung von Geschäften, wie z.B. Friseurbetriebe und Gartencenter.

Vor dem Hintergrund, dass der Inzidenzwert seit mehreren Tagen stagniert, wird die nächtliche Ausgangssperre ab Sonnabend nicht verlängert.

Nach kollegialer Beratung zwischen der Oberbürgermeisterin und dem Ministerpräsidenten sowie dem Sozialminister und dem Landrat Schleswig-Flensburg wurden diese Ergebnisse gemeinsam am heutigen Tag abgestimmt und einvernehmlich gefasst. Mit eingeflossen sind aktuelle Erkenntnisse darüber, welche Eigenschaft die englische Virusvariante mit sich bringt. Es liegen Einschätzungen vor, dass die englische Virusvariante mit einer längeren Infektiösität einhergeht. Das bedeutet, dass betroffene Menschen länger ansteckender sind als dies beim bisherigen Virus der Fall gewesen ist.

"Wir sehen uns angesichts dieser Erkenntnis darin bestätigt, die Maßnahme der verlängerten Absonderungen bereits seit 20. Januar 2020 in Flensburg umgesetzt zu haben. Wir sehen uns auch darin bestätigt, anlasslose Testungen zu ermöglichen, die ebenfalls eine frühzeitigeres Entdecken eines Infektionsrisikos gewährleisten", so Oberbürgermeisterin Simone Lange.

Einhergehend mit dem kostenfreien Testangebot wird es ab sofort ermöglicht, dass die Flensburger Testzentren nach einem positiven Schnelltest unmittelbar auch den erforderlichen PCR-Test durchführen und das weitere Verfahren veranlassen werden. Die Kosten der Schnelltests werden weiterhin von der Kommune übernommen.

Wer ein positives Testergebnis erhält, oder einen begründeten Verdachtsfall im engeren Umfeld (Arbeitsplatz, Familie o.ä.) hat, muss sich umgehend in eine Selbstisolation begeben, um die Gefahr eine Verbreitung des Virus zu verhindern. Nach einer weiteren Abklärung der Infektion, der Umstände bzw. des Ansteckungsverdachts durch das Gesundheitsamt werden von diesem die weiteren notwendigen Maßnahmen eingeleitet.

Oberbürgermeisterin Simone Lange bedankt sich bei den Flensburgerinnen und Flensburgern für die bisherige Geduld und die aufgezeigte Disziplin. "Alle getroffenen und mit dem Land vereinbarten Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung der Corona-Pandemie können nur dann ihre volle Wirkung entfalten, wenn alle Menschen in Flensburg sich konsequent daran halten. Auch mit verstärkten Kontrollen und Sanktionen kann die Stadt nicht alle Verstöße unterbinden. Die Eigenverantwortung der Einzelnen ist an dieser Stelle außerordentlich wichtig."

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